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Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen absetzbar
Wer Probleme mit Handytürmen in seiner Nachbarschaft hat, kann sich bei Aufwendungen zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in München berufen. Die Ausgaben können jedoch bei der Steuer nur dann geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Dies war einer Meldung des Instituts für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg zu entnehmen. Die Gesundheitsgefährdung müsse vor Beginn von Abwehrmaßnahmen durch ein amtliches Gutachten belegt werden. Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen Az: III B 137/06.
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Von einer solchen "konkreten Gesundheitsgefährdung" sei dann auszugehen, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, müsse ein amtsärztliches Gutachten bestätigen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen verursacht worden sind.
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PureNature-Redaktion, Juli 2007













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