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Nahrungsmittelallergien

Nahrungsmittelallergien





Trotz der strengen Zulassungsvorschriften kann es sein, dass empfindliche Personen auf bestimmte Zusatzstoffe mit allergieähnlichen Symptomen reagieren (Nesselsucht, Asthma, tränende Augen, tropfende Nase und Hautödeme). Etwa 0,01 bis 0,2 % der Bevölkerung sind hiervon betroffen. Diese Reaktionen gehören in der Regel nicht zu den echten Allergien, da das Immunsystem nicht daran beteiligt ist. Weil aber die Symptome ähnlich sind, spricht man von Pseudoallergien.
Diese Zusatzstoffe können bei empfindlichen Personen unerwünschte Reaktionen auslösen:

Azofarbstoffe: E102 Tartrazin, E110 Gelborange, E122 Azorubin, E123 Amaranth, E124 Cochenillerot, E129 Allurarot, E151 Brilliantschwarz BN
Konservierungsstoffe: E 210 - E212 Benzoesäure und ihre Salze, E220 - E228 Schwefeldioxid und Sulfite
Antioxidationsmittel: E310 - E312 Gallate, E320 BHA, E321 BHT. Den Betroffenen hilft in der Regel ein Blick auf die Zutatenliste, um die problematischen Zusatzstoffe zu vermeiden.

Doch Vorsicht: Wenn die Zusatzstoffe über zusammengesetzte Zutaten in die fertige Speise gelangen und dort keine Wirkung ausüben, müssen sie nicht genannt werden. Das kann der Fall sein, wenn z. B. Fruchtzubereitung, die Konservierungsstoffe enthält, einem Fruchtjogurt zugesetzt wird. Die Konservierungsstoffe waren nur für die Fruchtzubereitung erforderlich nicht für den Jogurt, daher müssen sie auch nicht im Zutatenverzeichnis des Jogurts genannt werden. Auch wenn eine zusammengesetzte Zutat weniger als 25 Prozent des fertigen Lebensmittels ausmacht (z. B. Nudeln in Fertigsuppe oder Schokolade im Kuchen), müssen die einzelnen Bestandteile dieser Zutat nicht mehr aufgeschlüsselt werden (25%- Regelung).

Besserung in Sicht Die unbefriedigende Kennzeichnungsregelung bei Zusatzstoffen soll verbessert werden. Der EU-Lebensmittelausschuss erarbeitet gegenwärtig eine Liste aller allergieauslösenden Zusatzstoffe. Diese Stoffe sollen künftig auf dem Etikett deklariert werden, selbst wenn Sie nur in Spuren im Lebensmittel vorkommen. Auch die so genannte 25 %-Regelung soll wegfallen. Tipps Lesen Sie genau die Zutatenliste und achten Sie auf Ihre Problemstoffe.

Fragen Sie im Zweifelsfall beim Hersteller nach.

Fragen Sie bei unverpackten Lebensmitteln (z. B. Backwaren) das Verkaufspersonal.
Bereiten Sie möglichst viel selbst zu.

Probieren Sie Biolebensmittel. Hier dürfen wesentlich weniger Zusatzstoffe verwendet werden als bei konventionellen Lebensmitteln.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, auf welche Stoffe Sie reagieren, lassen Sie sich bei einem Arzt testen und nehmen sie ggf. Ernährungsberatung in Anspruch.


Impressum:
Text: PureNature
Datum: 02.07.2004
Copyright: PureNature







Die Informationen dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung oder Behandlung durch einen Arzt angesehen werden. Der Inhalt von PureNature kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.