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Nebenwirkung im Beipackzettel

Arzneimittel- Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, jede bekannte Nebenwirkung im Beipackzettel aufzuführen - und sei sie noch so selten.




Sehr häufig bedeutet, dass eine Nebenwirkung bei mehr als zehn Prozent der Anwender feststellbar ist.

Häufige Begleiterscheinungen treten bei einem bis zehn Prozent der Patienten auf.

Gelegentlich bedeutet die Häufigkeit liegt bei 0,1 bis einem Prozent.

Seltene Nebenwirkungen lassen sich bei einem von tausend bis zehntausend Verwendern beobachten.

Sehr seltene Begleiterscheinungen betreffen weniger als einen von zehntausend.

Wenn nach der Einnahme eines Medikaments Probleme auftreten, sollten Sie dies Ihrem Arzt und Apotheker melden. Denn ist eine Nebenwirkung bislang unbekannt, wird die Arzneimittel- Kommission informiert.

Impressum:
PureNature-Redaktion 14.02.2006, Erstellt 16.02.2005